A) Datenschutz bei Veröffentlichungen
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind wir gehalten, von allen Erziehungsberechtigten und allen Schülerinnen und Schülern über 14 Jahren für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, in erster Linie Fotos, die Zustimmung einzuholen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Schülerin/jeder Schüler, die/der im Verlauf des Schuljahres 14 Jahre alt wird, das Recht hat, sich neu zu äußern. Sie entscheiden, ob Sie mit der Veröffentlichung dieser Daten, wie sie im Folgenden beschrieben sind, einverstanden sind.
Jahresbericht, Schulbroschüre
Texte: Das Gymnasium Wertingen veröffentlicht seit Bestehen der Schule zum Schuljahresende den Jahresbericht. In ihm werden gemäß den Vorgaben des Art. 85,3 BayEUG Listen mit Vornamen, Namen und Geburtsdaten, nach Klassen- und Jahrgangsstufen geordnet, veröffentlicht. Darüber hinaus wird aber auch auf Veranstaltungen und besondere Leistungen mit Namen hingewiesen. Letzteres bedarf Ihrer Zustimmung.
Fotos: Im Jahresbericht werden Einzelfotos (z.B. Siegerinnen und Sieger bei Veranstaltungen, Wettbewerben usw.), Gruppenfotos (z.B. bei Sport-, Musikveranstaltungen usw.) und Klassen- bzw. Kursfotos abgedruckt. Dabei ergibt sich durch die Fotos und/oder die Legende zu den Fotos eine Zuordnung der Gesichter zu den jeweiligen Schülernamen. Insbesondere sind bei den Klassen- bzw. Kursfotos Legenden abgedruckt, die eine namentliche Identifizierung ermöglichen.
Grundsätzlich steht es jeder Schülerin bzw. jedem Schüler selbstverständlich frei, in der Situation der Aufnahme von Einzel-, Gruppen- oder Klassenfotos die Ablichtung zu untersagen.
Website der Schule
Wegen des zunehmenden Missbrauchs von Fotos im Internet veröffentlich die Schule keine personenbezogenen Fotos mit namentlicher Kennzeichnung im allgemein zugänglichen Teil der Website. Ausnahmen sind Personen des öffentlichen Lebens oder Mitglieder von Gremien, sofern diese einverstanden sind.
Örtliche Tagespresse (mit möglichem Onlineauftritt)
Personenbezogene Daten von Schülern und Schülerinnen, insbesondere Gruppenfotos, werden nur im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder bei besonderen Leistungen (z.B. Sport-,oder Musikveranstaltungen) in der örtlichen Presse veröffentlicht.
B) Allgemeine Informationen zu Veröffentlichungen im Internet,
datenschutzrechtlicher Hinweis:
Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.
C) Nutzungsordnung für die Computeranlage des Gymnasiums Wertingen
Allgemeines: Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts.
Das Gymnasium Wertingen gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende
Nutzungsordnung.
Verbotene Nutzungen: Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
Datenschutz und Datensicherheit: Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.
Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation: Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
Fremdgeräte dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken, Filme) aus dem Internet, ist zu vermeiden.
Schutz der Geräte: Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.
Nutzung von Informationen aus dem Internet: Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.
Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
Versenden von Informationen in das Internet: Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwendet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur mit der Genehmigung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler / Schülerinnen gestattet.
D. Ergänzende Regeln für die Computernutzung außerhalb des Unterrichtes
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können die Computer in der Bibliothek auch außerhalb des Unterrichts nutzen. Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts unterliegt den hier genannten Regelungen.
| Wertingen, 24. September 2020 | gez. Sebastian Bürle, OStD |